Digitalisierung auf der Überholspur

Nicht nur das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) ist Bestandteil auf dem Weg zur Digitalisierung in Deutschland, auch der sogenannte DigitalPakt für (Pflege-) Schulen soll für eine bessere Ausstattung der Bildungseinrichtungen mit digitaler Technik sorgen. Seit Mai 2019 können demnach Schulen über ihren jeweiligen Träger Förderanträge stellen. Die Corona-Pandemie stellte das Schulsystem zusätzlich vor eine große Herausforderung und machte teilweise verheerende Digitalisierungslücken sichtbar. Aus diesem Grund wurde der DigitalPakt Schule um drei Zusatzvereinbarungen ergänzt, wofür der Bund weitere 1,5 Milliarden Euro Investitionshilfen bereitstellt.

Jedes Bundesland selbst hat dabei den Startschuss für die Fördermöglichkeit gegeben, denn die Förderanträge werden von Schulträgern auch direkt bei dem jeweiligen Bundesland eingereicht. Zu diesem Zweck hat jedes Land eine eigene, mit dem Bund abgestimmte Förderrichtlinie herausgegeben, die alle Einzelheiten der Förderung festlegt, sowie benennt, bei welcher Stelle Anträge gestellt werden können. 

Auf der Website der offiziellen Förderdatenbank finden Sie alle Angaben zu den in Ihrem Bundesland geltenden Bestimmungen.

Sie erhalten z. B. Förderung für:

  • Aufbau und Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen sowie Serverlösungen,
  • schulisches WLAN,
  • Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen,
  • Anzeige- und Interaktionsgeräte zum Betrieb in der Schule (keine Geräte für vorrangig verwaltungsbezogene Funktionen),
  • digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung,
  • schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets, keine Smartphones).

Zudem finden Sie HIER nach Bundesländern auswählbare Fördermöglichkeiten, zuständige Stellen und Beratungsangebote.

Sie suchen zum Beispiel eine digitale Lehr- und Lernplattform, die aktuelles Fachwissen vermittelt und innerhalb Ihres Unterrichts eine zeitgemäßen Möglichkeit Pflegeplanung zu unterrichten und zu trainieren? Dann möchten wir Ihnen ENP Online im Zusammenhang mit dem Förderprogramm empfehlen.

Probieren Sie es aus! Auf Anfrage stellen wir gerne zeitlich begrenzte kostenfreie Testlizenzen zur Verfügung.

Auf dem Weg zur Förderung, was gilt es im Rahmen des DigitalPakts Schule zu tun?

  1. Erstellen Sie ein Gesamtkonzept der Schule, welches die pädagogische Strategie, die technischen Anforderungen und die Fortbildungsmaßnahmen beinhaltet, wie sich die Lehrenden für die kommenden Anforderungen weiterbilden können.
  2. Die Schulleitung schickt dann dieses Konzept an den Träger der Schule.
  3. Der Schulträger sammelt alle Konzepte seiner Schulen und leitet diese dann an benannte Stelle beim Bundesland weiter.
  4. Wenn das Konzept alle Anforderungen erfüllt, wird der Antrag im besten Fall bewilligt und die Schule(n) erhalten die beantragte Ausstattung.

Mehr Details finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Übrigens neben ENP Online, das bereits erfolgreich bei RECOM-Kunden gefördert werden konnte, steht Ihnen mit GRIPS Education eine weitere Digitalisierungsmöglichkeit für Ihre Bildungseinrichtung bereit! Sprechen Sie uns hierzu gerne an und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Online-Präsentationstermin.

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