Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz die Digitalisierung vorantreiben

Im September 2020 wurde das Krankenhauszukunftsgesetzt (KHZG) verabschiedet, das den Rahmen für die geplanten Investitionen steckt. Bis zum 31. Dezember 2021 können Kliniken und Krankenhäuser ihre Förderanträge stellen. Förderungsfähig sind unter anderem Projekte zur Verbesserung der Patientenkommunikation, Anamnese und Patientenaufklärung, zur digitalen Pflegedokumentation und Notfallversorgung.

„Klinikverbünde und einzelne Häuser, die jetzt zügig ihren Bedarf anmelden, können voraussichtlich schon in diesem Jahr von den Fördergeldern profitieren und die dringend notwendige Digitalisierung an ihren Häusern weiter vorantreiben“, ist Dr. Oliver Gapp, Leiter des strategischen Geschäftsfeldes Patient Care bei Thieme, zuversichtlich. Gemeinsam mit den Expertinnen und Experten für digitale Lösungen und Services der Thieme Gruppe begleitet der promovierte Volkswirt Kliniken und Krankenhäuser bei der Entwicklung und Umsetzung zukunftsfähiger Digitalisierungsstrategien.

Förderungsfähig sind beispielsweise digitale Patientenportale. Diese unterstützen nicht nur die Arzt-Patienten-Kommunikation. Sie tragen auch zu effizienteren Prozessen innerhalb der Klinik, aber auch über Sektorengrenzen hinweg bei – von der digitalen Übermittlung des Arztbriefes über Terminbuchungen bis zur Menü-Wahl im Krankenhaus. „Damit werden medizinische, pflegerische und administrative Prozesse im Krankenhaus effektiv entlastet und die Versorgungsqualität erhöht“, ist Oliver Gapp überzeugt.

Mit einer digitalen Anamnese können relevante Patientendaten bereits vor dem Klinikaufenthalt erfasst und wichtige Informationen zur Verfügung gestellt werden. Die für eine gute Patientenversorgung notwendigen strukturierten Daten stehen Ärzten, Pflegenden, Therapeuten und der Klinikverwaltung so frühzeitig zur Verfügung.

Wie RECOM als Teil der Thieme Gruppe mit RECOM-GRIPS u.a. den Fördertatbestand 3 erfüllt und was sonst noch im Zusammenhang mit dem KHZG wichtig zu wissen ist, lesen Sie HIER.

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