Neue Regelung zum Entlassmanagement im Krankenhaus

Ab 1. Oktober 2017 tritt der Rahmenvertrag zum Entlassmanagement in Krankenhäusern in Kraft. Im Fokus dieses verbindlichen Rahmenvertrags zwischen dem GKV-Spitzenverband, der kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V. stehen die Bedürfnisse des Patienten. So wird an erster Stelle „die bedarfsgerechte, kontinuierliche Versorgung der Patienten im Anschluss an die Krankenhausbehandlung“ genannt. Hierzu gehöre eine strukturierte und sichere Weitergabe versorgungsrelevanter Informationen.

Somit ist es unabdingbar für die deutschen Krankenhäuser, dass zum Stichtag (1. Oktober 2017) dafür Sorge getragen wird, den Patienten bei Entlassung aus dem Krankenhaus sowie deren weiter behandelnden Ärzten zugehörige Patientendaten/Entlassbriefe auszuhändigen. Es bedarf demnach einem System, dass sowohl patientenbezogen als auch multiprofessionell arbeitet und dabei Assessments liefert, die den Dokumentationsanforderungen entsprechen und das Erstellen von Entlassplänen ermöglicht.

In § 3 des Rahmenvertrags über ein Entlassmanagement wird die Forderung nach standardisierten Assessments zur Durchführung eines multiprofessionellen Entlassmanagements laut: „Das Krankenhaus stellt ein standardisiertes Entlassmanagement in multidisziplinärer Zusammenarbeit sicher und etabliert schriftliche, für alle Beteiligten transparente Standards (z. B. für die Pflege: Expertenstandard Entlassungsmanagement in der Pflege). Multidisziplinäre Zusammenarbeit beinhaltet für die Belange dieses Vertrages die Zusammenarbeit von Ärzten/psychologischen Psychotherapeuten, Pflegepersonal, Sozialdienst, Krankenhausapothekern und weiteren am Entlassmanagement beteiligten Berufsgruppen. Die Verantwortlichkeiten im multidisziplinären Team müssen verbindlich geregelt werden (…).“

Und weiter: „Zur Gewährleistung eines nahtlosen Übergangs der Patienten in die nachfolgenden Versorgungsbereiche wird unter Verantwortung des Krankenhausarztes durch die Anwendung eines geeigneten Assessments der patientenindividuelle Bedarf für die Anschlussversorgung möglichst frühzeitig erfasst und ein Entlassplan aufgestellt. Für Personengruppen mit einem komplexen Versorgungsbedarf nach der Entlassung ist es sinnvoll, Vorkehrungen für ein umfassendes Entlassmanagement im Rahmen eines differenzierten Assessments zu treffen (…).“

Mehr zum Entlassmanagement in RECOM-GRIPS

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (http://www.kbv.de/media/sp/Rahmenvertrag_Entlassmanagement.pdf

Zurück