PKMS verbleibt zunächst im System **UPDATE: OPS 9-20 im Katalog enthalten**

**UPDATE: das DIMDI hat am 14. August die OPS-Vorabfassung 2020 veröffentlicht**

 

OPS 9-20 ist im Katalog enthalten. Die Änderungen/Neuerungen für den PKMS 2020 sind allerdings in der Vorabversion noch nicht enthalten. Die offiziellen Änderungen werden jährlich ca. Mitte/Ende Oktober bekannt gegeben.

HIER finden Sie die OPS-Vorabfassung 2020

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Ein Kraftakt. Anders kann man das vielfach als Mammutaufgabe betitelte derzeitige Bemühen des InEK, die Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus dem DRG-System auf Wunsch der Bundespolitik umzusetzen, fast nicht bezeichnen.

Kaum ein anderes Thema beherrscht die Fachmedien aktuell mehr als diese „Operation mit ungewissem Ausgang“ wie Frank Heimig, Chef des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus, das Tun seines Institutes in dieser Sache kürzlich in einem Interview mit der Fachzeitschrift kma beschrieb. Neben befürchteten „Umbuchungstricks“ der Kliniken in Richtung Pflege, prophezeie man außerdem einen Personalschwund weg von der Altenpflege hin zu Kliniken aufgrund des wiederbelebten Selbstkostendeckungsprinzips der Pflegepersonalkosten in der Krankenhausfinanzierung. 

Das Bundesministerium für Gesundheit gibt, wie DKG-Geschäftsführer Georg Baum in einem Editorial zum Thema „Krankenhäuser im Aktionsmodus“ Ende Juni verkündete (Quelle: Das Krankenhaus), trotz des Pflegebudgets auch für 2020 die Fortsetzung der PKMS-Kodierung verpflichtend vor. 

Der Streit über PKMS und Sachkosten, betonte auch Heimig, sei indes einfach zwischen den Selbstverwaltungspartnern ausgeklammert worden. „Wir sind der Meinung, bevor man nichts Neues hat, sollte der PKMS erhalten bleiben. Man kann darüber reden, ihn mittelfristig abzuschaffen. Aber er triggert ja auch nach wie vor über 100 Millionen Euro an die Krankenhäuser – und die würden dann an die falschen Krankenhäuser gehen“, stellt Wulf-Dietrich Leber, seines Zeichens Abteilungsleiter Krankenhäuser beim GKV-Spitzenverband im selben Artikel wie Heimig klar. Im Umkehrschluss bedeutet dies: wer den PKMS nicht erhebt, verzichtet auf wichtige Einnahmen.

Darüber hinaus beschrieb Leber bereits in der Ausgabe 3/2019 der Zeitschrift f&w Vorschläge, wie man ein Miteinander von Pflegepersonalkosten und DRG zukünftig organisieren könnte. Das Stichwort „Integrale Vergütung“ sei an dieser Stelle der Vollständigkeit halber genannt. Zur Reduktion der Pflegedokumentation führte er hier u. a. an, dass bei der Diskussion des PKMS viele überrascht waren, dass die diesbezüglichen Zusatzentgelte weit mehr enthalten als Pflegekosten und der PKMS dementsprechend durch die Pflegefinanzierung via Selbstkostendeckungsprinzip alles andere als überflüssig ist. „Der PKMS triggert Dutzende von DRG und seine ersatzlose Streichung würde Hunderte von Millionen Euros an die falschen Häuser leiten, nämlich jene, die nicht Patienten mit besonders hohem Pflegeaufwand betreuen.“

Im schlimmsten Fall könnten sich die Verhandlungen bis weit ins nächste Jahr ziehen, sodass Kliniken monatelang ohne ausgehandeltes Budget dastehen würden. Vor Kurzem wurde bereits ein Papier, die sogenannte Anlage 3 zur Pflegepersonalkostenabgrenzungsverordnung vom DKG und GKV veröffentlicht, dass den Häusern immerhin schon mal Unterstützung bei der schwierigen Einordnung „von Pflege am Bett“ und damit von dem für das ausgegliederte Pflegebudget relevanten Personal geben soll (Quelle: bibliomedmanager).

Jedoch warnen bereits zahlreiche Stimmen, beispielsweise die Krankenhausgesellschaft Sachsen, in einem eigens erstellten Thesenpapier vor einer „Entsolidarisierung“ unter den Beschäftigten.

Das ernüchternde Fazit für die Pflege- und Krankenhauswelt dieser „Entscheidungsumsetzungs-Maschinerie“ in der Frage, wie sieht die Zukunft aus, lässt sich wohl mit einem Wort zusammenfassen: ungewiss.

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